Britische Studie: Warteliste für Krankenhäuser bleibt lang
Köln (dpa) – Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative, als gesichert extremistische Bestrebung einstufen. Einen entsprechenden Beschluss vom 5. Februar hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag veröffentlicht.
Related posts