Britische Studie: Warteliste für Krankenhäuser bleibt lang
Frankfurt/Main (dpa) – Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann wie geplant stattfinden. Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt hat am Dienstagabend einen Antrag der Deutschen Bahn auf eine Einstweilige Verfügung gegen den Streik abgelehnt.
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